Praktikantenvertrag (Pflichtpraktikum)
Pflichtpraktikum-Vertrag für Schule, Berufsausbildung oder Hochschule – digital erstellen und rechtssicher elektronisch signieren mit staffSign.
Signatur-Stufe
Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES)
Zwischen
{{ employer.company }} {{ employer.formattedAddress }}
– nachfolgend „Praktikumsgeber” genannt –
und
{{ employee.fullName }} {{ employee.formattedAddress }}
– nachfolgend „Praktikant/-in” genannt –
wird folgender Praktikantenvertrag geschlossen:
§ 1 Tätigkeitsbereich
Dem Praktikanten wird seitens der Firma die Möglichkeit gegeben, im Rahmen eines Praktikums Einblick in die Tätigkeit als {{ employment.type }} zu erlangen.
Der Praktikant wird, falls sich nicht aus betrieblichen Gründen etwas Anderes ergibt, durch den Praktikumsgeber betreut.
§ 2 Vertragsdauer
Das Praktikum beginnt am {{ contract.startDate }} und endet am {{ contract.endDate }}. Das Praktikum endet mit Ablauf dieser Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Durch dieses Praktikumsverhältnis wird kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis begründet.
Die Probezeit beträgt {{ employment.probationPeriod }}. Während der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
§ 3 Vergütung
Der Praktikant hat keinen Anspruch auf Vergütung.
§ 4 Anwesenheitszeit
Arbeitszeitmodell: {{ workingTime.scheduleType }}
Die wöchentliche Anwesenheitszeit beträgt {{ workingTime.description }}. Die genaue Anwesenheitszeit wird einvernehmlich zwischen dem Praktikanten und dem Praktikumsgeber festgelegt.
{{ workingTime.dailySchedule }}
§ 5 Pflichten des Praktikumsgebers
Der Praktikumsgeber verpflichtet sich, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten, dem Praktikanten die einvernehmlich festgelegten Inhalte des Praktikums zu vermitteln und diesen bei dem Erwerb der erforderlichen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen anzuleiten.
Der Praktikumsgeber wird dem Praktikanten die erforderlichen betrieblichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.
§ 6 Pflichten des Praktikanten
Der Praktikant verpflichtet sich,
- die gebotenen Möglichkeiten der Praktikumsstelle wahrzunehmen, um Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten zu erwerben.
- die übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen.
Ferner verpflichtet sich der Praktikant, die Anwesenheitszeiten einzuhalten.
§ 7 Urlaub
Während der Praktikumsdauer besteht kein Anspruch auf Urlaub.
§ 8 Verschwiegenheit
Der Praktikant verpflichtet sich, während der Dauer des Praktikumsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
§ 9 Vertragsänderungen und Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
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