Praktikantenvertrag (freiwillig)
Freiwilliger Praktikantenvertrag ohne Pflichtbindung – digital erstellen, rechtssicher nach MiLoG und JArbSchG, einfach digital signieren. Ab 3 €.
Signatur-Stufe
Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES)
Zwischen
{{ employer.company }} {{ employer.formattedAddress }}
– nachfolgend „Praktikumsgeber” genannt –
und
{{ employee.fullName }} {{ employee.formattedAddress }}
– nachfolgend „Praktikant/-in” genannt –
wird folgender Praktikantenvertrag geschlossen:
§ 1 Tätigkeitsbereich
Dem Praktikanten wird seitens der Firma die Möglichkeit gegeben, im Rahmen eines Praktikums Einblick in die Tätigkeit als {{ employment.type }} zu erlangen.
Der Praktikant wird, falls sich nicht aus betrieblichen Gründen etwas Anderes ergibt, durch den Praktikumsgeber betreut.
§ 2 Vertragsdauer
Das Praktikum beginnt am {{ contract.startDate }} und endet am {{ contract.endDate }}. Das Praktikum endet mit Ablauf dieser Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Durch dieses Praktikumsverhältnis wird kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis begründet.
Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum. Die Inhalte des Praktikums werden zwischen dem Praktikumsgeber und dem Praktikanten einvernehmlich festgelegt.
Die Probezeit beträgt {{ employment.probationPeriod }}. Während der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
§ 3 Vergütung
Der Praktikant erhält eine Bruttovergütung ({{ contract.compensationType }}) in Höhe von {{ contract.compensationAmount }} Euro. Die Vergütung wird jeweils zum Monatsende fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf ein vom Praktikanten zu benennendes Bankkonto. Wenn die Tätigkeitszeit einen vollen Monat nicht erreicht, erfolgt die Vergütung anteilig.
{{ contract.compensationDescription }}
§ 4 Anwesenheitszeit
Arbeitszeitmodell: {{ workingTime.scheduleType }}
Die wöchentliche Anwesenheitszeit beträgt {{ workingTime.description }}. Die genaue Anwesenheitszeit wird einvernehmlich zwischen dem Praktikanten und dem Praktikumsgeber festgelegt.
{{ workingTime.dailySchedule }}
§ 5 Pflichten des Praktikumsgebers
Der Praktikumsgeber verpflichtet sich, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten, dem Praktikanten die einvernehmlich festgelegten Inhalte des Praktikums zu vermitteln und diesen bei dem Erwerb der erforderlichen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen anzuleiten.
Der Praktikumsgeber wird dem Praktikanten die erforderlichen betrieblichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.
§ 6 Pflichten des Praktikanten
Der Praktikant verpflichtet sich,
- die gebotenen Möglichkeiten der Praktikumsstelle wahrzunehmen, um Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten zu erwerben.
- die übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen.
Ferner verpflichtet sich der Praktikant, die täglichen Anwesenheitszeiten einzuhalten.
§ 7 Urlaub
Für das Kalenderjahr beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch des Praktikanten 24 Werktage. Für die Dauer des Praktikums besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch gemäß den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes. Die vereinbarte Vergütung wird auch während des Urlaubs weiter gewährt.
§ 8 Verhinderung
Der Praktikant ist verpflichtet, jede Verhinderung dem Praktikumsgeber unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer länger als 3 Tage andauernden Krankheit hat der Praktikant eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
§ 9 Beendigungsmöglichkeiten
Nach der Probezeit kann der Praktikumsvertrag nach § 22 Abs. 2 BBiG i.V.m. § 26 BBiG aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Praktikumsvertrag kann ferner nach der Probezeit vom Praktikanten mit einer Kündigungsfrist von {{ employment.cancellationPeriod }} gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 10 Verschwiegenheit
Der Praktikant verpflichtet sich, während der Dauer des Praktikumsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
§ 11 Verfall-/Ausschlussfristen
Die Vertragsparteien müssen Ansprüche aus dem Praktikumsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit in Textform geltend machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenseite innerhalb von weiteren drei Monaten einklagen.
Andernfalls erlöschen sie. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Für Ansprüche aus MiLoG verbleibt es ebenfalls bei der gesetzlichen Regelung.
§ 12 Vertragsänderungen und Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
{{ employer.city }}, {{ today }}