Vertrag über freie Mitarbeit
Freier-Mitarbeiter-Vertrag für selbstständige Zusammenarbeit ohne Arbeitnehmerstatus – digital erstellen, rechtssicher signieren und archivieren.
Signatur-Stufe
Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES)
Zwischen
{{ employer.company }} {{ employer.formattedAddress }}
– nachfolgend „Auftraggeber” genannt –
und
{{ employee.fullName }} {{ employee.formattedAddress }}
– nachfolgend „Auftragnehmer” genannt –
wird folgendes vereinbart:
§ 1 Tätigkeit
Der Auftragnehmer wird ab dem {{ contract.startDate }} für den Auftraggeber folgende Tätigkeiten als Auftragnehmer übernehmen: {{ employment.workDescription }}
Der Auftragnehmer hat die Durchführung und den Ablauf seiner Leistung selbst zu organisieren. Er unterliegt keinen Weisungen des Auftraggebers und ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ist jedoch Rücksicht zu nehmen.
Der Auftragnehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder zur Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben des Auftraggebers sind ebenso einzuhalten wie fachliche Vorgaben, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Beide Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein. Er verpflichtet sich jedoch, während der Dauer des Vertragsverhältnisses nicht für ein Unternehmen tätig zu werden, das mit dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen im Wettbewerb steht.
§ 2 Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt die Arbeitsleistung in der Regel höchstpersönlich. Er kann sich zur Erfüllung des Auftrags auch anderer Personen bedienen. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unteraufträgen erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistungen bleibt er dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich.
Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange hat der Auftragnehmer selbst Sorge zu tragen, insbesondere auch für eine angemessene Versicherung für die Altersvorsorge sowie zum Schutz gegen Krankheiten und den Pflegefall.
Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit grundsätzlich in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt der Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Informationen, Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung.
§ 3 Vergütung
Als Vergütung wird ein {{ contract.compensationType }} in Höhe von {{ contract.compensationAmount }} Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart.
{{ contract.compensationDescription }}
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jeweils bis zum Zehnten des Folgemonats eine spezifizierte Abrechnung in Form einer ordnungsgemäßen Rechnung zu erstellen. Die Auszahlung erfolgt bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto.
§ 4 Aufwendungsersatz und sonstige Ansprüche
Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.
Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist.
§ 5 Haftung und Gewährleistung
Sollte der Auftraggeber aufgrund von Leistungen, die vom Auftragnehmer erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber von derlei Haftung freizustellen.
Im Übrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer zur kostenlosen Nacharbeit und Beseitigung der von ihm verursachten Mängel.
Es wird empfohlen, dass der Auftragnehmer über eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung verfügt, die die Tätigkeit im Rahmen dieser Vereinbarung abdeckt.
§ 6 Konkurrenz
Der Auftragnehmer darf auch für andere Auftraggeber tätig sein. Will der Auftragnehmer allerdings für einen unmittelbaren Wettbewerber des Auftraggebers tätig werden, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 7 Verschwiegenheit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei,
- die als vertraulich gekennzeichnet sind,
- die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden oder
- die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind,
sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck verwertet, Dritten zugänglich gemacht oder sonst genutzt werden.
Die Parteien tragen dafür Sorge, dass Dritte, derer sie sich als Erfüllungsgehilfen bedienen, ebenfalls die Geheimhaltungspflicht beachten.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
Der Auftragnehmer nimmt die Tätigkeit am {{ contract.startDate }} auf.
Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von {{ employment.cancellationPeriod }} gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind {{ employer.city }}.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
{{ employer.city }}, {{ today }}